Bei einem Skiunfall erfolgt die Rückvergütung nur dann, wenn der Skipass an einer unserer Kassen hinterlegt wurde. Als Benützungsdauer gelten die Tage von der Ausstellung des Skipasses bis zur Hinterlegung. Ein ärztliches Attest ist bei der Bargeldrückgabe mitzubringen. Für Familienmitglieder, die mit dem Verletzten vorzeitig abreisen, kann kein Bargeldersatz geleistet werden. Bei Krankheit erfolgt, auch wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird, keine Rückvergütung.
Skipässe sind nicht übertragbar
Verlorene oder vergessene Skipässe können nicht ersetzt werden.
Schlechtwetter, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen oder
Sperrung von Skiabfahrten stellen keinen Anspruch auf Rückerstattung
und Verlängerung dar. Der nachträgliche Umtausch gegen einen anderen
Skipass, die Übertragung auf andere Personen, Verlängerung oder
Verschiebung der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich.
Kontrollen
Fahrausweise
werden regelmäßig nach dem Drehkreuz kontrolliert. Bei Missbrauch
erfolgt ausnahmslos der Entzug des Skipasses sowie eine
Anzeige.
Beförderungsbedingungen
Bitte beachten Sie die Beförderungsbedingungen der einzelnen
Liftanlagen (Aushang an den Kassen bzw. Liftanlagen)
Pistenunfälle
Für Bergungen nach Pistenunfällen ist ein Bergungskostenbeitrag zu leisten.
Warnhinweise auf der Piste
Lawinengefahr: Die Lawinentafel warnt vor allgemeinen oder örtlichen permanenten oder akuten Lawinengefahren im freien Gelände.
Pistengeräte: Pistengeräte im Einsatz. Letzte Kontrollfahrt des Pistendienstes beachten. Bitte beachten Sie die letzten Skibusverbindungen. Fahrpläne erhalten Sie kostenlos an den Talstationen der Lifte.
Fahren abseits der Pisten: Das Befahren von Waldflächen, Jungkulturen und Kahlschlägen außerhalb der markierten Skiabfahrten ist wegen Aufforstung strengstens verboten! Zuwiderhandelnde Personen werden nach dem Forstgesetz bestraft.
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